Qualität wird nicht durch Kontrolle erreicht, sondern in erster Linie in der Fertigung. Eine „aussortierte“ Ware ist in jedem Fall zu teuer. Erste Voraussetzung guter Qualität ist deshalb eine klare Kommunikation mit der Fertigung. Dabei hilft ein grundlegenes Verständnis der Fachbegriffe der Qualitätskontrolle. Ein Überlick …
Fachbegriffe der Qualitätskontrolle
1. Abnahmebedingungen beinhalten sämtliche gütebezogenen Forderungen.
2. Abweichungsgenehmigung (Tolerierung) ist eine zeitlich und/oder stückzahlmäßig begrenzte Sondergenehmigung von Merkmalsabweichungen. Sie wird nur in Ausnahmefällen erteilt, und zwar schriftlich.
3. Annahme erfolgt, wenn die Abnahmebedingungen erfüllt wurden. Einheiten, die von der Qualitätskontrolle durch Pro China Direct Limited als fehlerhaft gefunden wurden – gleichgültig, ob sie zur Stichprobe gehörten oder nicht – werden zurückgewiesen.
4. Artikel ist der als Einheit abgegrenzte Gegenstand, der in der Regel eine Artikel- oder Bestellnummer trägt.
5. Artikel-Änderung ist eine vom Kunden oder PCD freigegebene Änderung am Artikel. Sie wird gültig nach schriftlicher Freigabe im Prüfbericht oder im Warenbeschreibungsbogen.
6. Aufschrelbungen siehe Qualitäts-Aufschreibungen.
7. Außenprüfer sind beauftragte Personen, die die Weisung haben, sich von der richtigen Durchführung des Programmes der Warenprüfung zu überzeugen und erforderlichenfalls den Lieferanten mit Rat und Tat zu helfen.
8. AQL (Annehmbare Qualitätsgrenz-Lage)
Die AQL ist der maximale Prozentsatz fehlerhafter Einheiten (oder die maximale Anzahl von Fehlern je hundert Einheiten), der für die Stichprobenprufung als befriedigende durchschnittliche Herstellqualität angesehen werden kann. Wir püfen alle Lieferungen nach AQL. Mehr zu unserer Qualitätssicherung nach AQL-Prüfplan finden Sie in diesem Beitrag.
9. Ausgangskontrolle umfaßt alle Maßahmnen mit denen sichergestellt wird, daß nur einwandfreie Artikel, die mit unseren Güteforderungen übereinstimmen, zum Kunden gelangen können.
10. Aussortierung ist eine Konsequenz einer Rückweisung. Sie beinhaltet eine Stück-für-Stück-Kontrolle mit dem Ziel, verkaufsfähige Stücke von den nicht verkaufsfähigen Stücken zu trennen (in Ausnahmefällen auch Stücke 1. Wahl von Stücken 2. Wahl zu trennen). Die nicht verkaufsfähigen Stücke gehen an den Lieferanten zurück.
11. Entscheidendes Merkmal ist jedes Material, das die Sicherheit eines Artikels beeinflussen kann, z. B. Schutzschalter, Schutzvorrichtung usw.
12. Fehlerbegriffe
a) überkritischer Fehler ist ein Fehler, der Bedingungen verursachen kann, von denen angenommen wird oder bekannt ist, daß sie für Personen, die die betreffende Einheit benutzen, instandhalten oder benötigen, gefährlich oder unsicher sind.
b) Hauptfehler ist ein nicht überkritischer Fehler, der zu einem Ausfall führen oder der die Brauchbarkeit der betreffenden Einheit für den vorgesehenen Verwendungszweck wesentlich herabsetzen kann. ‚
c) Nebenfehler ist ein Fehler, der die Brauchbarkeit der betreffenden Einheit für den vorgesehenen Verwendungszweck nur geringfügig herabsetzt oder der nur geringe Abweichungen von geltenden Normen aufweist, der aber die Verkaufsfähigkeit zum vorgesehenen Preis nur geringfügig beeintrachtigt.
13. Fehlerhafter Artikel/Fehlerhafte Einheit ist ein Artikel mit einem oder mehreren Fehlern.
14. Fertigungskontrolle umfaßt Kontrollmaßnahmen des Lieferanten zur Gewährleistung der Fertigungssicherheit und -qualität.
15. Güte ist die Summe aus:
- Produkt-Sicherheit
- Produkt-Qualität
- Produkt-Zuverlässigkeit
- Produkt-Servicefreundlichkeit
- und Dienstleistungsqualität
16. Gütesicherung umfaßt alle organisatorischen, technischen, rechtlichen und sonstigen Maßnahmen sowie Vorschriften, durch die die Güte erzielt und erhalten wird.
17. Hauptfehler siehe Fehlerbegriffe
18. Hauptmerkmal ist jedes Merkmal eines Artikels, das die Funktion, Wirksamkeit, Gebrauchsfahigkeit, Zuverlässigkeit oder das Aussehen eines Artikels -nicht aber seine Sicherheit- beeinfluBt.
19. Kontrollmuster siehe Muster
20. Lebensdauer siehe Zuverlässigkeit
21. Lieferlos, Liefermenge ist die Menge eines bestimmten Artikels, die gleichzeitig beim Kunden angeliefert wird.
22. Losumfang ist die Anzahl „N“ der Einheiten im Los
23. Mangel. Jede Abweichung von der Güte ist ein Mangel
24. Maschinenschutzgesetz
(Gesetz über technische Arbeitmittel) Das Maschinenschutzgesetz ist, mit allen darin befindlichen Forderungen, Bestandteil vieler Qualitätssysteme.
25. Merkmal ist die Eigenschaft, die das Unterscheiden oder Beurteilen von Artikeln oder Dienstleistungen ermöglicht.
26. Merkmalsausprägung ist die an einem Artikel oder an einer Dienstleistung durch Messung, Zählung oder Beurteilung feststellbare Größe oder Art eines Merkmals
27. Muster wir unterscheiden zwischen:
Vormuster ist ein Artikel, der aus Termin- oder sonstigen Gründen vorab beschafft werden muß und der nicht vollständig im endgultigen Fertigungsverfahren hergestellt wurde. Das Vormuster hat in allen wesentlichen Punkten dem zu liefernden Artikel zu entsprechen. Die Nachlieferung des Prüfmusters ist in jedem Falle erforderlich.
Prüfmuster ist ein im endgültigen Fertigungsverfahren erstellter Artikel, der der Qualitatsprüfung eines Qualitäts-lnstituts für Warenprüfung vor Beginn der Serienlieferung zur Freigabe vorzulegen ist.
Kontrollprüfmuster ist ein Artikel, der periodisch den zum Versand bereitstehenden Lieferungen entnommen wird und vom Lieferanten auf alle in der Warenbeschreibung und in den entsprechenden Vorschriften festgelegten Merkrnale zu überprüfen ist.
Referenzmuster sind Muster, die sowohl beim Lieferanten als auch in der Prüfstelle des Qualitäts-lnstituts aufbewahrt werden. Sie stellen den letztgültigen Stand der Warenbeschreibung dar und dienen als Vergleichsteile für nachfolgende Lieferungen.
28. Musterprüfung siehe Qualitäts-Prüfung
29. Nachbesserung ist eine der möglichen Konsequenzen einer Rückweisung. Sie beinhaltet die Fehlerbeseitigung am Artikel. Bei einer Nachbesserung durch den Lieferanten hat er eine Überwachung und Nachkontrolle der Ware sicher zu stellen.
30. Nachrüstung ist eine der möglichen Konsequenzen einer Rückweisung. Sie beinhaltet das Beseitigen von Verpackungs- und/oder Verpackungskennzeichnungsfehlern. Die Nachrüstung erfolgt im Allgemeinen beim Hersteller.
31. Nebenfehler siehe Fehlerbegriffe
Weitere Fachbegriffe der Qualitätskontrolle
32. Normale Prüfung siehe Prüfschärfe
33. Prüfung siehe Qualitatsprüfung
34. Prüfmittel ist jedes standard- oder typengebundene Mittel, das zur Überprüfung der dimensionellen und funktionellen Merkmale eines Artikels benötigt wird (Lehren, Schablonen, Meßgeräte, Meßeinrichtungen usw.).
35. Prüfmuster siehe Muster
36. Prüfmuster-Bericht (durch den Lieferanten zu erstellen) ist eine schriftliche Fixierung aller Prüf- und Meßergebnisse, die laut Warenbeschreibung und entsprechenden Vorschriften (DIN, VDE, RoHS, CE) gefordert werden. Zum Prüfmuster-Bericht gehören: evtl. Gutachten, Zeichnungen, Leistungsdiagramme, Schaltbilder usw.
37. Prüfschärfe
normale Prüfung ist die Prüfung nach einer Stichprobenvorschrift, deren Annahmekennlinie für den Normalfall als geeignet angesehen wird.
reduzierte Prüfung ist die Prüfung nach einer Stichprobenvorschrift mit gegenüber dem Normalfall vermindertem Stichprobenumfang oder erhöhter Annahmezahl. Da die zu beachtenden Randbedingungen nur schwer und zum Teil gar nicht überwacht werden können, entfällt die reduzierte Prüfung bei Pro China Direct.
verschärfte Prüfung ist die Prüfung nach einer Stichprobenvorschrift mit gegenüber dem Normalfall erhöhtem Stich- probenumfang oder verminderter Annahmezahl. Wenn 2 von 5 aufeinanderfolgenden Lieferungen zurückgewiesen wurden, so ist vorgesehen, auf verschärfte Prüfung überzugehen. Wenn 5 aufeinanderfolgende Lieferungen nach verschärfter Prüfung angenommen wurden, so kann wieder auf normale Prüfung übergegangen werden.
38. Prüfniveau
Das Prüfniveau bestimmt die Beziehungen zwischen Losgröße und Stichprobenumfang und damit die Trennschärfe des Stichprobenverfahrens. Festgelegt sind die Prüfniveaus in DIN 40080. Wir verwenden idR. Prüfniveau II.
39. Prüfstempeln
Durch das Prüfstempeln bescheinigt der Lieferant, daß er gemäß den Forderungen einer Richtlinie geprüft hat.
40. Prüfumfang
Vollprüfung : 100% des Loses werden geprüft.
Teilprüfung: Prüfung nach Stichprobenplan mit statistischer Sicherheit.
41. Qualität ist
1. Diejenige Beschaffenheit, die einen Artikel oder eine Dienstleistung zum Zeitpunkt der Prüfung zur Erfüllung vorgegebener Forderungen geeignet macht.
2.Die Übereinstimmung von Vorhaben und Ausführung
3. Die Übereinstimung mit einem Online oder Katalog-Angebot in Bild und Text. Die Übereinstimmmung mit genehmigter Warenbeschreibung
Die Übereinstimmung mit den Prüfberichten der zuständigen Qualitätsprüfstelle. Die Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik.
42. Qualitäts-Aufschreibungen
Meß-und Prüfwerte der Qualitätskontrolle des Lieferanten sind von diesem zu dokumentieren. Dies kann z. B. in Form von Kontrollkarten oder auch von Strichlisten geschehen. Qualitäts-Aufschreibungen sind sorgfaltig durchzuführen und dem Außenprüfer auf Wunsch zur Einsichtnahme vorzulegen. Qualitäts-Aufschreibungen über durchgeführte Prüfungen an Sicherheitsteilen sind 5 Jahre aufzubewahren.
43. Qualitäts-Kontrolle ist das Messen, Zählen und Beurteilen von Merkmalsausprägungen an Artikeln oder Dienst-leistungen während der Produkt-Laufzeit, um die Übereinstimmung der Merkmalsausprägungen mit den Festlegungen der Qualitats-Prüfung festzustellen und zu sichern.
44. Qualitätskosten setzen sich zusammen aus :
- Fehlerverhütungskosten
- Prüf-und Beurteilungskosten
- Fehlerkosten (vor und nach Verkauf).
45. Qualitäts-Planung erfaßt und verarbeitet die Ergebnisse von Qualitäts-Prüfung, Qualitäts-Kontrolle, Retouren des Handels und legt Schwerpunkte fur Qualitäts-Prüfung und Qualitäts-Kontrolle fest mit dem Ziel der optimalen Kapazitätsauslastung.
46. Qualitäts-Prüfung ist das Messen, Zählen und Beurteilen von Merkmalsausprägungen an Artikeln oder Dienst-leistungen um die Übereinstimmung der Merkmalsausprägungen mit gesetzlichen Auflagen, Warenbeschreibungsbögen, Katalogtext sowie den anerkannten Regeln der Technik in Bezug auf Sicherheit, Funktion, Zuverlässigkeit, Material und Aussehen festzustellen.
47. Warenbeschreibung umfaßt alle durch technische Unterlagen (Zeichnungen, Meßergebnisse, Artikelbeschreibungen, angeführte DIN, VDE oder sonstige Normen u. a.) festgestellten Angaben über die dimensionelle Ausführung und das Aussehen sowie die chemischen, metallurgischen, physikalischen, elektrischen und die Lebensdauer-, Leistungs-oder Funktionseigenschaften eines Artikels. Die Warenbeschreibung wird zwischen dem Lieferanten, unserem Einkauf und mit dem Kunden abgestimmt.
48. Referenzmuster siehe Muster.
49. Reduzierte Prüfung siehe Prüfschärfe
50. Rücksendung ist eine der möglichen Konsequenzen einer Rückweisung. Sie beinhaltet:
- die Rücksendung des gesamten Lieferloses
- die Rücksendung der nicht verkaufsfähigen Stücke nach einer Aussortierung mit der Maßgabe der Fehlerbeseitigung
51.Rückweisung erfolgt, wenn die Abnahmebedingungen nicht erfüllt wurden.
52. Stichprobe ist die Menge von Einheiten, die aus einer Grundgesamtheit entnommen wird (z.B. aus einem Lieferlos).
53. Stichprobenumfang ist die Anzahl (n) der Einheiten in einer Stichprobe.
54. Teilprüfung siehe Prüfumfang
55. Tolerierung siehe Abweichungs-Genehmigung
56. Transportsicherheitsprüfung siehe Anhang „Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften“
57. Typ-Prüfung siehe Qualitäts-Prüfung
58. VDE-Prüfung ist eine Prüfung nach den Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektro-Techniker. Sie wird von den dazu autorisierten Stellen durchgeführt und mit einem VDE-Stempel bestätigt.
59. VDE-mäßige Prüfung ist eine Prüfung, die zwar nicht von der autorisierten Stelle durchgeführt wird, die sich aber peinlichst an die Bestirnrnungen des VDE halten muß.
60. Verwerfen (Sperren) siehe Rückweisung
61. Verpackung/Verpackungskennzeichnung siehe Anhang ,,Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften“
62. Vollprüfung siehe Prüfumfang
63. Vormuster siehe Muster
64. Wareneingangskontrolle umfaßt alle Maßnahmen, die sicherstellen, daß Materialien und Halbfabrikate, die der Lieferant von Vorlieferanten bezieht, erst dann be- und verarbeitet werden können, wenn sich der Lieferant davon überzeugt hat, daß diese den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.
65. Zubehör sind zum Lieferumfang gehörende Teile wie Beschläge, Kabel, Schraubenzieher u. ä.. Zum Zubehör gehören auch Bedienungsanleitung, Aufbauanleitung, Garantiekarte u. ä.. Das Zubehör unterliegt den gleichen Güteforderungen wie der Artikel selbst. Fehlendes Zubehör ist ein Hauptfehler.
66. Zutritts-Genehmigung Dem Außenprüfer der Pro China Direct Limited ist der Zutritt zu den Fabrikationsabteilungen des Lieferanten zu gewähren, in denen deren Artikel hergestellt werden.
67. Zuverlässigkeit: ist die Fähigkeit eines Artikels oder einer Dienstleistung, denjenigen durch den Verwendungszweck bedingten Forderungen zu genügen, die an das Verhalten seiner Eigenschaften während einer gegebenen Zeitdauer unter festgelegten Bedingungen gestellt werden.
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