Neue EU-Importbestimmungen für Stahl- und Metallprodukte: Was Importeure wissen müssen
Die Europäische Union hat neue Bestimmungen für den Import von Stahl- und Metallprodukten aus Drittländern eingeführt. Diese Änderungen zielen hauptsächlich auf den indirekten Import von Waren ab, die ihren Ursprung in Russland haben. Hier ist ein umfassender Leitfaden, um Importeuren zu helfen, die neuen Regeln zu verstehen und einzuhalten.
1. Ziel der neuen Bestimmungen
Die EU hat das Ziel, Importe aus Russland weiter einzuschränken. Dies beinhaltet:
- Direkte Importe aus Russland.
- Waren, die in einem Drittland unter Verwendung von Rohstoffen aus Russland verarbeitet wurden.
- Endprodukte, die aus russischen Rohstoffen hergestellt, aber aus einem anderen Drittland importiert werden.
2. Betroffene Produkte
Die Bestimmungen betreffen speziell Eisen- und Stahlprodukte. Eine detaillierte Liste der Produkte, identifiziert durch ihre Zolltarifnummern, finden Sie im Anhang XVII. Einige Beispiele sind:
- Eisen und unlegierter Stahl in Blöcken.
- Flacherzeugnisse aus Eisen oder unlegiertem Stahl.
- Stäbe und Riegel aus Eisen oder unlegiertem Stahl.
- Rohre und Profile aus Eisen oder Stahl.
- Und viele weitere.
3. Herkunftsnachweis
Importeure müssen einen Nachweis über den Ursprung der in den Produkten verwendeten Eisen- und Stahlrohstoffe erbringen. Dies soll sicherstellen, dass die Waren nicht aus Russland stammen. Geeignete Nachweise können sein:
- Mill Test Certificates.
- Rechnungen.
- Lieferscheine.
- Qualitätszertifikate.
- Langzeitlieferantenerklärungen.
- Produktionsbeschreibungen.
- Herstellererklärungen.
- Ausschlussklauseln in Kaufverträgen.
- Und mehr.
Bei der Zollanmeldung sollte der Code Y824 verwendet werden, um das Vorhandensein dieses Nachweises anzugeben.
4. Ausnahmen und Importgenehmigungen
Es gibt Ausnahmen, bei denen eine Importgenehmigung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt werden kann. Diese Genehmigung kann unter bestimmten Bedingungen erteilt werden, wie zum Beispiel:
- Für den Aufbau und Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten.
- Instandhaltung nuklearer Kapazitäten.
- Lieferung und Wiederaufbereitung von Brennelementen.
- Fortsetzung der Planung, des Baus und der Abnahmetests für die Inbetriebnahme ziviler nuklearer Einrichtungen.
- Lieferung von Rohstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope.
- Und mehr.
5. Empfehlungen für Importeure
Die Zollämter werden stichprobenartige Kontrollen durchführen. Um Verzögerungen zu vermeiden:
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferanten „Material Certification Reports“ bereitstellen, die die Bestandteile und Zusammensetzungen der Waren detailliert beschreiben und bestätigen, dass sie nicht russischen Ursprungs sind.
- Ein einfacher Hinweis auf der Handelsrechnung oder eine separate Erklärung ist nicht ausreichend.
- Ein Ursprungszeugnis ist ebenfalls nicht ausreichend, da es sich auf das fertige Produkt und nicht auf die Rohstoffe bezieht.
6. Systembedingte Ablehnungen
Ab dem 30. September 2023 wird die Anmeldung automatisch abgelehnt, wenn die erforderlichen Dokumente nicht während der Importanmeldung bereitgestellt werden. Dies könnte sich potenziell auf Kontingentzuweisungen auswirken.
7. Offizielle Ressourcen
Für detailliertere Informationen und spezifische Dokumente im Zusammenhang mit dem Importverbot für Eisen- und Stahlprodukte können Sie die offizielle Zoll-Website besuchen: www.zoll.de.
Schlussfolgerung
Die neuen Bestimmungen betonen die Bedeutung von Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette. Es wird empfohlen, dass Importeure mit ihren Lieferanten kommunizieren, sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind und sich über weitere Änderungen der EU-Bestimmungen auf dem Laufenden halten.
Alle Angaben ohne Gewähr!
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