Wenn Sie direkt aus dem Ausland importieren, kommen Sie regelmäßig mit den Incoterms (Abkürzung für: International Commercial Terms) in Kontakt. Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer entwickelt und solllen Kaufleuten dabei helfen, die Lieferbedingungen im Internationalen Handel eindeutig zu definieren, inbesondere den Lieferort (wer zahlt die Fracht bis wohin ?), die Haftung und teilweise auch den Versicherungsstatus der Ware. Ein Überblick:
Übersicht aller Incoterms
In unserer Übersicht sehen Sie Anhand der gelben Balken, in wie weit der Transport in den einzelnen Klauseln bereits enthalten, also auf Kosten des Lieferanten erfolgt. Weiter unten beschreiben wir alle Klauseln im Detail.
Wozu braucht man Incoterms ?
Die Incoterms sollen die Art und Weise der Lieferung von Gütern regeln. Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes oder Beschädigung der Ware das finanzielle Risiko trägt (Gefahrübergang). Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Käufer und Verkäufer in den Vertrag einbezogen werden und sie explizit genannt werden. Zudem ist eine Ortsangabe, die je nach Vereinbarung genau (Adresse) oder variabel (beispielsweise ein Hafen) notwendig. In einem Kaufvertrag steht beispielsweise: FOB Shanghai Incoterms 2010 oder CFR Hamburg Incoterms 2010. Die Incoterms werden auch in verschiedenen Statistiken verwendet: In der Außenhandelsstatistik wird für die Ausfuhren immer der FOB-Wert, für Einfuhren immer der CIF-Wert angegeben. Der Zollwert wird grundsätzlich auf der Basis eines fiktiven CIF-Import ermittelt. Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) entwickelt und die aktuellst Fassung sind die Incoterms 2010.
Was die Incoterms nicht sind
Die Incoterms geben keine Auskunft darüber, wann und wo das Eigentum an der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht. Auch Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand werden über sie nicht geregelt. Die Pflicht zum Abschluss einer Transportversicherung wird ebenfalls hauptsächlich nicht durch die Incoterms geregelt. Eine Ausnahme besteht nur bei den Incoterms CIF und CIP. Werden diese Klauseln angewandt, muss der Verkäufer eine zusätzliche Transportversicherung gemäß der entsprechenden Klausel abschließen.
Welche Incoterms gibt es ?
Es gibt derzeit 11 internationale Handelsklauseln, die man in vier Klassen aufteilen kann:
E-Klausel: EXW (engl., ex works; dt., ab Werk)
Diese Regel teilt dem Käufer mit, dass er die Ware beim Verkäufer und zwar auf dessen Grundstück in einer Lagerhalle, einem Werk oder in seiner Fabrik abholen muss. So hat der Käufer auch die damit verbundenen Kosten wie Versicherungen, Fahrt- und Transportkosten sowie die Kosten der Ausfuhr zu tragen. Das Risiko geht sofort nach der Übergabe der Waren auf den Käufer über. Diese Form des Imports stellt für den Importeur das höchste Risiko dar und ist daher auch nur erfahrenen Unternehmern zu empfehlen.
F-Klauseln: FCA, FAS, FOB
FCA (engl. free carrier; dt. Frei Frachtführer) Durch diese Klausel ist der Verkäufer verpflichtet, die zu importierende Ware an einem bestimmten Ort an einen Frachtführer zu übergeben, wobei die Transportrisiken und -kosten durch die Übergabe auf den Käufer übertragen werden. FAS (engl. free alongside ship; dt. frei Längsseite Schiff) Bei dieser Klausel muss die Ware auch übergeben werden, allerdings nicht an einen Frachtführer an einem bestimmten Ort, sondern die Ware muss vom Verkäufer in einem bestimmten Hafen an der Längsseite eines vorher bestimmten Schiffs abgesetzt werden. FOB (engl. free on board; dt. frei an Board) Durch eine geringfügige Steigerung der Verantwortung, muss der Verkäufer in dieser Klausel die Ware zu der Lieferung in den vereinbarten Hafen, auch an Board des vorher bestimmten Schiffes schaffen. Die Risiken und Kosten des Transportes gehen ab der ordnungsgemäßen Ablieferung an Board auf den Käufer über.
C-Klauseln: CFR, CI, CPT, CIP
CFR (engl. cost and freight; dt. Kosten und Fracht) Die beim Schifftransport Verwendung findende Klausel verpflichtet den Verkäufer die Ware an Board des vereinbarten Schiffs zu bringen und darüber hinaus die Kosten und die Fracht inkl. Ausfuhr bis zum Bestimmungshafen zu übernehmen. Das Transportrisiko bleibt allerdings beim Käufer. Dieser kann alternativ eine Versicherung für dieses Risiko abschließen, wodurch bereits eine neue Klausel angedeutet wird. CIF (engl. cost, insurance, freight; dt. Kosten, Versicherung und Fracht) Durch diese sehr oft verwendete Klausel muss der Verkäufer neben den Kosten und der Fracht auch die Transportversicherungen übernehmen. Damit verbunden ist dann auch die Zollabfertigung im Ausfuhrland. Das Risiko und die damit verbundenen Kosten durch Verlust oder Beschädigung der Waren trägt der Käufer, der ja extra dafür eine Versicherung abgeschlossen hat. CPT (engl. carriage paid to; dt. Frachtfrei) Der Verkäufer hat Kraft dieser Klausel die Kosten des Transports zu zahlen, wobei allerdings die Aufwendungen für Steuern, Zölle und Abgaben vom Käufer zu Lasten des Käufers fallen. Die Risiken durch Verlust und Beschädigung der Waren muss der Käufer tragen. CIP (engl. carriage and insurance paid to; dt. frachtfrei versichert) Durch eine Erweiterung auf die Kosten der Transportversicherung, wird dieses Risiko durch eine derartige Absicherung getragen. Alle anderen Verpflichtungen sind identisch mit der CPT-Klausel.
D-Klauseln: DAF, DES, DEQ, DDU
DAF (engl. delivered at frontier; dt. geliefert bis zur Grenze)
Die Lieferung der Ware durch den Verkäufer bis zur Grenze ist Bestandteil dieser Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Bei diesem Transport muss der Verkäufer keine Transportversicherung abgeschlossen haben. Der Käufer muss die Ware entladen und trägt ab Ankunft an der Grenze bis zum Bestimmungsort das Transportrisiko sowie die damit verbundenen Kosten. DES (engl. delivered ex ship; dt. geliefert ab Schiff) DES verpflichtet den Verkäufer die Ware mit dem Schiff in den vom Käufer gewünschten Bestimmungshafen zu befördern. Entladen sowie die Risiken und damit verbundenen Kosten muss der Käufer.
DEQ (engl. delivered ex quay; dt. geliefert ab Kai)
Die Erweiterung der DES Klausel verpflichtet den Verkäufer die Ware entweder selbst oder durch einen beauftragten Dritten im Zielhafen entladen zu lassen, wobei die Kosten und Gefahren erst nach der Entladung auf den Käufer übergehen. b>DDU (engl. delivered duty unpaid; dt. geliefert unverzollt) Der Verkäufer wird mittels der DDU Klausel verpflichtet die Ware am Zielhafen bereitzustellen und für den Zoll freizumachen, dieser muss allerdings vom Käufer gezahlt werden. DDP (engl. delivered duty paid; dt. geliefert und verzollt) Da der Verkäufer alle Kosten des Versands und des Transportes (inkl. des Zolls) sowie die damit entstehen Risiken und Gefahren durch Verlust oder Beschädigung bis zum Zielort zahlen muss, stellt DDP die für den Käufer beste Alternative der internationalen Handelsbestimmungen dar.
Wie wird eine Incoterm Klausel in einem Kaufvertrag dargestellt:
Beispiele: Price: USD 1.20 per piece FOB Shanghai Incoterms 2010 oder Price: USD 2.50 per piece CFR Hamburg Incoterms 2010
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