Ursprünglich sollte die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) bereits im Juni 2025 auch für kleinere Unternehmen bindend werden. Doch die Realität im internationalen Handel und fehlende technische Systeme haben die EU zum Umdenken gezwungen: Die Fristen wurden erneut verschoben. Was das für Importeure und Handelsfirmen im Juni 2026 bedeutet und warum die ursprünglichen Probleme weiterhin bestehen.
Was ist die EUDR und was hat sich geändert?
Die EU Deforestation Regulation (EUDR) verpflichtet Unternehmen, bei bestimmten Waren wie Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Naturkautschuk oder Rinderprodukten nachzuweisen, dass diese nicht von entwaldeten Flächen stammen (Stichtag: 31.12.2020).
Da die IT-Systeme der EU und die globale Lieferkettentransparenz nicht rechtzeitig bereitstanden, hat die EU die Anwendung der Verordnung durch die Verordnung (EU) 2025/2650 im Dezember 2025 erneut angepasst. Die neuen Fristen lauten nun:
- 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen
- 30. Juni 2027 für Kleinst- und kleine Unternehmen
Das bedeutet: Kleine Firmen haben nun noch etwas mehr als ein Jahr Zeit, um die Compliance-Anforderungen zu erfüllen.
Die Anforderungen bleiben – aber es gibt Erleichterungen
Grundsätzlich müssen Unternehmen für jede betroffene Ware weiterhin:
- die vollständige Lieferkette offenlegen
- Geodaten der Anbaufläche angeben (Koordinaten bis zur Plantage)
- Dokumente über Landbesitz und Gesetzestreue im Ursprungsland vorlegen
- Risikoanalysen und Nachweise zur Entwaldungsfreiheit bereitstellen
Das von der EU beschlossene Vereinfachungspaket sieht zwar gewisse Erleichterungen für kleine Primärbetreiber vor, ändert aber nichts an der Kernforderung nach lückenloser Transparenz.
⚠️ Das Problem: Diese Informationen gibt es oft gar nicht
Genau diese Transparenz war der Hauptgrund für die erneute Verschiebung. In vielen Produktionsländern hat sich an den strukturellen Problemen seit 2025 nichts geändert:
- existieren nach wie vor keine flächendeckend registrierten Flurstücke mit Koordinaten
- gibt es keine digitalisierten Landnachweise
- oder es ist rechtlich gar nicht erlaubt, solche Daten an Dritte (z. B. EU-Kunden) weiterzugeben
Die EU hat mit der Verschiebung indirekt eingestanden, dass diese Informationen für viele Hersteller realistisch nicht oder nur unter hohem Risiko beschafft werden können.
Ein neues Handelshemmnis? Die Situation im Juni 2026
Auch wenn die EUDR nun erst ab Ende 2026 bzw. Mitte 2027 scharf geschaltet wird, wirkt sie bereits jetzt wie eine nicht-tarifäre Handelsbarriere. Viele EU-Importeure haben begonnen, vorsorglich Lieferanten aus komplexen Märkten zu streichen, um das spätere Compliance-Risiko zu minimieren.
Wer die geforderten Daten am Ende nicht liefert, darf die Ware nicht mehr in der EU verkaufen.
Besonders betroffen sind nach wie vor:
- Kleine Lieferanten in Asien, Afrika und Südamerika, die den bürokratischen Aufwand nicht stemmen können
- Händler in der EU, die keine vollständige Transparenz über komplexe Lieferketten haben
- Produkte mit Mischinhalten, bei denen einzelne Bestandteile aus EUDR-relevanten Rohstoffen stammen könnten
Fazit
Die erneute Verschiebung der EUDR hat den internationalen Warenfluss nicht vor einem massiven Umbruch bewahrt, sondern nur die Frist verlängert. Viele Firmen nutzen die gewonnene Zeit, um sich von risikobehafteten Lieferketten zu lösen oder auf bestimmte Länder und Produkte komplett zu verzichten, nur um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Was als Umweltregelung gedacht war, entfaltet in der Praxis weiterhin eine stark protektionistische Wirkung mit weitreichenden Folgen für den freien Handel.
Das Paradoxon bleibt bestehen: Länder wie China, die in den vergangenen Jahrzehnten massiv aufgeforstet haben und heute als Weltmarktführer in grüner Technologie und nachhaltiger Produktion gelten, stehen weiterhin vor massiven bürokratischen Hürden beim Zugang zum EU-Markt – unabhängig davon, ob die Deadline nun im Dezember 2026 oder Juni 2027 erreicht ist.


